
1.
Die onkologisch tätigen Ärzte im Bereich der Bezirksstelle der KVN in
Osnabrück bilden nach Maßgabe dieser Satzung und der Vereinbarung zwischen
der KVN und den überregionalen Tumorzentren in Niedersachsen vom 3.4.81
den onkologischen Arbeitskreis Osnabrück (im folgenden als "Arbeitskreis"
bezeichnet).
2.
Dem Arbeitskreis können alle onkologisch tätigen niedergelassenen Ärzte
und Krankenhausärzte im Bereich der Bezirksstelle Osnabrück als Mitglieder
beitreten, sofern sie mit ihrem Beitritt erklären, an der Verwirklichung
der satzungsmäßigen Aufgaben des Arbeitskreises mitzuwirken.
3.
Die Aufgaben des Arbeitskreises ergeben sich aus der Vereinbarung zwischen
der KVN und den überregionalen Tumorzentren in Niedersachsen vom 3.4.81;
hierzu gehört insbesondere die Förderung der ambulanten onkologischen
Versorgung Krebskranker durch den niedergelassenen Kassenarzt (Hausarzt)
in enger Zusammenarbeit mit dem Regionalen Tumorzentrum Osnabrück (im
folgenden RTO). Der Arbeitskreis nimmt Funktionen im Rahmen des Versorgungskonzepts
des RTO im Bereich der ambulanten Behandlung wahr.
4.
Der Arbeitskreis fördert die Zusammenarbeit zwischen den onkologisch tätigen
niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) und den Krankenhausärzten, insbesondere
den Krankenhausärzten im RTO.
5.
Zur Erfüllung der Aufgaben des Arbeitskreises erklären sich die Mitglieder
zu einer engen Zusammenarbeit mit dem RTO bereit. Hierzu gehört der Einsatz
einer gleichlautenden gemeinsamen Dokumentation, die es dem überregionalen
Tumorzentrum erlaubt, die medizinische Effektivität der therapeutischen
Maßnahmen und Programme wissenschaftlich zu überprüfen.
6.
Aufgabe des Arbeitskreises ist auch, den Mitgliedern eine möglichst breit
gefächerte Weiterbildung im onkologischen Versorgungsbereich zu vermitteln,
hierzu sollen insbesondere die onkologisch weitergebildeten Ärzte im RTO
beitragen. Diesem Ziel dient auch die regelmäßige Teilnahme an der vom
RTO eingerichteten "onkologischen Konferenz", in der onkologische Patienten
vorgestellt und diagnostische sowie therapeutische Fragen besprochen werden
können. Nähere Einzelheiten über die Teilnahme an der "onkologischen Konferenz"
beschließt der Vorstand des Arbeitskreises.
7.
Die Mitglieder des Arbeitskreises erklären sich bereit, an den vom Arbeitskreis
gemeinsam mit dem RTO regelmäßig durchzuführenden Fortbildungsveranstaltungen
teilzunehmen. Diese Veranstaltungen haben das Ziel, die Kenntnisse der
Mitglieder des Arbeitskreises im Hinblick auf die spezielle onkologische
Diagnostik und Therapie ständig zu aktualisieren. Bei der Durchführung
von Fortbildungsveranstaltungen soll die Mitwirkung der Akademie für ärztliche
Fortbildung Niedersachsen angestrebt werden. Zur Vermittlung wissenschaftlicher
Informationen und Verbesserung der onkologischen Versorgung kann der Arbeitskreis
alle Ärzte im Bereich der Bezirksstelle zu Veranstaltungen einladen.
8.
Der Arbeitskreis fördert in geeigneter Weise in Zusammenarbeit mit dem
RTO auch die Weiterbildung des in Krankenhäusern und Praxen niedergelassener
Ärzte tätigen nichtärztlichen Personals (Krankenschwestern, Arzthelferinnen).
9.
Der Arbeitskreis richtet an dem RTO einen ständig verfügbaren Konsiliardienst
(Konsultationsstelle) für die onkologisch tätigen Ärzte nach Maßgabe der
Vereinbarung zwischen der KVN und den Tumorzentren in Niedersachsen ein.
Zur Deckung der hierdurch entstehenden sachlichen und personellen Aufwendungen
kann der Arbeitskreis bei der KVN einen Zuschuß beantragen. Die Mitglieder
des Arbeitskreises sollten bei individuellen Versorgungsproblemen den
Konsiliardienst (Konsultationsstelle) in Anspruch nehmen.
10.
Der Arbeitskreis unterstützt die KVN bei der Bildung onkologischer Schwerpunktpraxen
und nimmt auf Wunsch der KVN zu Anträgen auf finanzielle Förderung solcher
Praxen nach den Sicherstellungsrichtlinien der KVN und der Vereinbarung
zwischen der KVN und den Tumorzentren in Niedersachsen zur Frage des Bedürfnisses
Stellung. Er gibt auf Wunsch der Bezirksstelle auch eine Stellungnahme
zur Frage des Bedürfnisses bei Anträgen auf Beteiligung und Ermächtigung
von onkologisch tätigen Krankenhausärzten an der kassenärztlichen Versorgung
ab.
11.
Die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises wählt einen Vorstand. Diesem
obliegt die Vertretung des Arbeitskreises nach außen und die Erledigung
der organisatorischen Aufgaben und der sonstigen Geschäfte, die sich aus
der Verwirklichung der satzungsmäßigen Aufgaben ergeben.
12.
Der Vorstand des Arbeitskreises besteht aus einem Vorsitzenden und zwei
Beisitzern, sie sind von den Mitgliedern des Onkologischen Arbeitskreises
aus ihrer Mitte zu wählen. Als Vorsitzender des Arbeitskreises ist ein
niedergelassener Arzt zu wählen. Die Wahl des Vorsitzenden und der Beisitzer
erfolgt in der ersten Sitzung des Arbeitskreises für die Dauer von 2 Jahren;
Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der
bei der Wahl anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises erhält.
13.
Der Vorstand hat die Mitglieder des Arbeitskreises mindestens einmal jährlich
zu einer Mitgliederversammlung einzuladen, die Einladung erfolgt schriftlich
unter Angabe der Tagesordnung, spätestens 4 Wochen vor dem Termin der
Mitgliederversammlung. Im übrigen erfolgt die Einladung zu einer Mitgliederversammlung
nach Bedarf. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes
geleitet.
14.
Soweit die Mitgliederversammlung Beschlüsse faßt, ist die einfache Mehrheit
der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Änderungen der Satzung
oder die Auflösung des Arbeitskreises können nur in einer besonderen,
zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder
beschlossen werden.
15.
Mitgliedsbeiträge werden vom Arbeitskreis nicht erhoben, soweit erforderlich,
werden von den Mitgliedern Umlagen zur Deckung der Kosten für Fortbildungsveranstaltungen
des Arbeitskreises erhoben. Umlagen für andere Aufgaben bedürfen der Zustimmung
der Mitglieder des Arbeitskreises. Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung
über die Verwendung der Mittel zu berichten.
Osnabrück, den 5.1.1983